Herzlich Willkommen!
Die Schwerpunkte der Kanzlei von Rechtsanwältin
Thiemann-Werwitzke liegen im Arbeits- und Familienrecht. Aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an den Fachanwaltslehrgängen Familien-und Arbeitsrecht werden wir nun die Zulassung zur Fachanwaltsschaft in Familienrecht und Arbeitsrecht beantragen.Aber auch in
anderen Rechtgebieten wie Miet- , Verkehrs- und Kaufrecht, sowie bei Inkassotätigkeiten werden
Sie durch kompetente Ansprech-partner betreut. Durch die Vereinsarbeit im Reit- und Fahrverein Schwanenhof (Frankfurt) e.V. können wir unsere Mandanten des Weiteren auch im Vereins- und Pferderecht kompetent betreuen.
Streitwerte
von bis zu 600,00 € können leider nur mit einer
separaten Gebührenvereinbarung
angenommen werden. Der Gesetzgeber hat die
Tabellenwerte aus der anwaltlichen Gebührentabelle zuletzt im Jahr 1994
angehoben. Der Geldwert ist jedoch in der Zwischenzeit um mindestens 1/3 gesunken. Damit kann ohne eine seperate Gebührenvereinbarung die Kanzlei nicht kostendeckend arbeiten. In Einzelfällen kann bei langjährigen Mandanten der Kanzlei eine Ausnahme gemacht werden.
Bei rechtschutzversicherten Mandanten wird auf § 127
VVG hingewiesen, die dem Versicherungsnehmer eine freie
Anwaltswahl gewährt.
Dies bedeutet, dass der Versicherer den zu beauftragenden Anwalt nicht
bestimmen kann.
Einzig bei einer Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche
aus einer Verkehrsunfallsache darf der Haftpflichtversicherer (nicht der
Rechsschutzversicherer) den Anwalt bestimmen.
Es haben einige Kollegen mit Versicherern Rahmenvereinbarungen
getroffen, mit denen die außergerichtlichen Gebühren stark reduziert
werden. Ein Vertrag über eine Kürzung von Anwaltsgebühren im
gerichtlichen Verfahren ist nach ständiger Rechtsprechung standeswidrig
bzw. sittenwidrig.
Rechtsanwaltskanzlei
Thiemann-Werwitzke
Lutherstr. 26, 63225 Langen (Hessen)
Tel: 06103 2001100 Fax: 06103 2001109
E-Mail:kanzlei.werwitzke@gmx.de
oder
in dringenden Fällen: corneliatw@googlemail.com
www.anwaelte-langen.de
Beratungstermine können montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhrvereinbart werden. Bei
dringenden Fristsachen erhalten sie kurzfristig - wenn möglich noch
innerhalb von 24 Stunden - einen Besprechungstermin. Im Notfall wird auch am Wochenende für Sie gearbeitet.
Unverbindliche Voranfragen allgemeiner Natur - und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon,
E-mail oder Fax an uns richten.
Die Beantwortung erfolgt kostenlos.
Konkrete rechtliche Fragen können wir jedoch ohne vorherige
ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten.
Für unsere auswärtigen Kollegen
übernehmen wir gern die Terminsvertretung vor dem Amtsgericht Langen
(Hessen), Darmstadt, Offenbach am Main, Frankfurt am Main, Dieburg und
Groß-Gerau.